






Sichern Sie sofort die Unfallstelle ab.
Warnblinklicht und Warndreieck benutzen.
Leisten Sie falls nötig “Erste Hilfe”. Fordern Sie notfalls den Rettungsdienst an.
(Polizei Notruf 110, Feuerwehr 112)
Verlassen Sie auf keinen Fall den Unfallort.
Erst muss der Unfallhergang festgestellt werden.
Bemühen Sie sich um Aussagen von Unfallzeugen.
Wenn möglich, fotografieren Sie die Unfallszene.
Die Aufnahme des Unfalls durch die Polizei erspart nachträglichen Ärger.
Die Polizei muss unbedingt eingeschaltet werden, wenn bei dem Unfall Personen verletzt wurden.
Apropos Polizei! Sie haben das Recht die Aussage zu verweigern.
Sie können sich auch später noch dazu äußern.
Wenn sie auch nur die geringsten Zweifel über die Schuldfrage haben,
schalten sie auf jeden Fall einen Rechtsberater ein.
Unterschreiben sie kein Schuldanerkenntnis.
Ihre Haftpflichtversicherung könnte Regressansprüche geltend machen.
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